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AGB

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Für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Tauros-Diagnostik gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung an Tauros-Diagnostik gelten deren AGB als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn Tauros-Diagnostik diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen von Tauros-Diagnostik gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von Tauros-Diagnostik ausdrücklich widersprochen.

Leistungen / Schutz der Arbeitsergebnisse

Termine und Fristen für Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Tauros-Diagnostik verbindlich. Analyseberichte beziehen sich ausschließlich auf die Proben oder Muster, die Tauros-Diagnostik vom Auftraggeber erhalten hat. Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Gutachten oder Rechnungen als genehmigt. Bei Warenlieferungen gehen alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben wird. Falls der Versand ohne Verschulden von Tauros-Diagnostik unmöglich wird, geht die Gefahr mit schriftlicher Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Tauros-Diagnostik behält sich an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrages gefertigtes Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen, sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Attesten und von Dienstleistungsmarken von Tauros-Diagnostik zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Tauros-Diagnostik. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Attesten erfolgende werbende Verwendung des Namens/der Firma von Tauros-Diagnostik in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten. Tauros-Diagnostik ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

Preise / Zahlungsbedingungen

Er gelten die jeweils aktuellen Preise der geltenden Preisliste von Tauros-Diagnostik bei Vertragsabschluss. Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Tauros-Diagnostik behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Untersuchungsberichten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüchen gegen den Auftraggeber vor.

Gewährleistung

Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Untersuchungs- bzw. Messfehlers, den das Labor aufgrund einer mangelnden Qualitätskontrolle, eines Übertragungsfehlers oder eines ähnlich gearteten menschlichen Versagens zu vertreten hat und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, haftet Tauros Diagnostik GbR lediglich in Höhe bis zum Rechnungsbetrag der Laborarbeit. Messtechnisch richtige Ergebnisse, die aufgrund widriger Umstände wie z.B. Probenqualität nicht den Gesundheitszustand des Tieres widerspiegeln, sind vom Labor nicht zu verantworten. Für die Übereinstimmung zwischen Identität der Probe und dem beprobten Tier haftet das Labor ausdrücklich nicht.

Haftung – Verjährung

Tauros Diagnostik GbR haftet für Schäden, die aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Des Weiteren gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern Tauros Diagnostik GbR die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus auch nicht für Schäden, die aufgrund eines arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden sind. Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen bei Dienstleistungen sowie Mängelansprüche, etwaige Aufwendungsersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche für Schäden an Leib und Leben sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatz, groben Verschuldens und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.