Für einen Gentest wird die erregertypische DNA (Biomolekül mit Träger der Erb-Informationen) z. B. aus Blut, Hautzellen oder Federn
gewonnen. Anschließend werden definierte Abschnitte dieser DNA in einem speziellen molekularbiologischen Verfahren (PCR-Technologie) mit Hilfe verschiedener Sonden (Primer) markiert, millionenfach verfielfältigt und anschließend visuell sichtbar gemacht (positiver Nachweis). Ist die erregertypische DNA in der Ausgangsprobe nicht vorhanden, erfolgt keine Verfielfältigung und dementsprechend keine Visualisierung (negativer Nachweis).