Auswahl und Entnahme der Proben*
Die Probenentnahme sollte bei Nutzkarpfen und Koi und gegebenenfalls bei weiteren empfänglichen Arten (z.B. Goldfisch) erfolgen.
Alle Produktionseinheiten (Teiche, Rinnen, Behälter, Netzkäfige usw.) sind auf verendete, geschwächte oder verhaltensgestörte Fische zu kontrollieren. Bei der Auswahl sind bevorzugt geschwächte, verhaltensgestörte, moribunde oder frisch verendete Fische (ohne Anzeichen der Zersetzung) zu berücksichtigen.
Die Proben sind je nach Fischhalter und Herkunft gesondert zu entnehmen.
Die Analyse von Sammelproben wird unterschiedlich bewertet. Laut der „Amtlichen Methodensammlung“ (Hrsg.: Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, April 2010) sollten demnach von klinisch kranken Fischen
bzw. von klinisch unauffälligen Fischen (diese sollten 24 Std. aber höchsten 5 Tage vor der Beprobung separat gehältert werden)
gestestet werden. Aktuelle Studien (Friedrich-Loeffler-Institut, 2010) zeigen allerdings, dass die Untersuchung von sogenannten Sammelproben die Sensitivität der KHV Diagnostik negativ beeinflussen kann. Es ist deshalb anzuraten, keine Sammelproben zur Analyse einzuschicken.
Aufbereitung und Einsendung der Proben*
Lebende Fische sind in geeigneten Transportbehältnissen gekühlt (mind. 10 °C) und auf dem schnellsten Weg zur Untersuchungsstelle zu transportieren. Frisch verstorbene Fische können unzerteilt zum Labor gesandt werden, sofern die Temperaturanforderungen (Kühlung, mind. 10 °C im Transportgefäß) während der Beförderung erfüllt werden können (nicht einfrieren).